Allgemeines und Vertragsabschluß

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen die zwischen uns und dem Verbraucher abgewickelt werden. Abweichende Bedingungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns in jedem Fall unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

Sämtliche Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald Ihre Bestellung von uns bestätigt wurde. Bei schriftlicher Bestellung per Post oder eMail bedarf es dazu keiner Bestätigung, ausser sie wird explizit angefordert. Produktänderungen, insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Bei Verträgen, wo eine Abschlagszahlung vereinbart wurde, gilt der Vertrag mit Eingang der Abschlagszahlung als erteilt.

Alle Programmiertätigkeiten werden auf Basis und rechtsgültigkeit eines Dienstleistungsvertrages abgerechnet. (Dienstleistungsrecht)
 

Preise, Liefer- u. Zahlungsbedingungen

Alle angegebenen Preise gelten, sofern nicht anders angegeben, excl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der MWSt-Satz beträgt zu Zeit 19% auf den angegebenen Netto-Betrag. Etwaige Versandkosten werden gesondert verrechnet.

Aufgrund von Währungsschwankungen und Preisänderungen von Vorlieferanten können sich Preise ohne vorherige Ankündigung ändern. Eventuelle Preisänderungen werden Ihnen rechtzeitig vor Abschluß des Kaufvertrages mitgeteilt. Druckfehler und Irrtümer bei der Erstellung der Preislisten bleiben unter Korrekturvorbehalt. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler in Rechnungen berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten Rechnungen. Wir behalten uns vor, bei Nichtverfügbarkeit entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, bzw. eine Leistung nicht zu erbringen.

Individual-Software wird nach besten Wissen und mit der Mithilfe des Kunden erstellt. Jegliche Änderung aus welchem Grund auch immer, ist Kostenpflichtig und wird zu den gegebnen Konditionen verrechnet. Für Programme (auch teile) die nicht dem geltendem Gesetz entsprechen oder nicht mehr entsprechen ist der Auftraggeber alleinig verantwortlich.

Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von vertraglichen und gesetzlichen Neben-, und Schutz- pflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß und außervertragliche Haftung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln unsererseits verursacht worden ist.

Warenlieferungen erfolgen per Nachnahme oder Vorauskasse. Großfirmen und Behörden werden nach vorheriger Absprache auf Rechnung beliefert. Für Programmieraufwendungen werden 50% bei Auftragserteilung als Abschlagszahlung verrechnet. 30% sind umgehend bei Lieferung und der Rest innerhalb von 4 Wochen fällig.

Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsziele, bis Stundung oder Ratenvereinbarung steht uns ohne Mahnung die Forderung auf Entrichtung von Zinsen in Höhe von 17.5% (effektiv) ab Fälligkeit zu. Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen, sind wir berechtigt, den gelieferten Programmcode so zu verändern, daß die Funktionalität zwar erhalten bleibt, jedoch immer wieder eine Meldung über den Zahlungsrückstand erscheint. Diese Maßname wird pauschal mit € 350.-- dem Kunden in Rechnung gestellt.

Liefertermine werden auschließlich schriftlich vereinbart. Überschreitet die Firma Nachbagauer einen vereinbarten Liefertermin, so ist der Kunde berechtigt, nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Verzögerung nicht auf das Verhalten Dritter oder höhere Gewalt, oder Verschulden des Kunden zurückzuführen ist.

Teillieferungen und Teilfakturierungen (Teilberechnung) sind, soweit nicht anders vereinbahrt, zulässig. Etwaige Versandkosten für Nachlieferungen werden von uns übernommen.
 

Abnahme und Gefahrenübergang

Der Kunde hat die Ware nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung zu rügen, anderenfalls gilt die Abnahme als erfolgt.

Individual-Software und Software-Anpassungen sind durch ihre komplexität unter umständen nur auf einem teil der verfügbaren Computer lauffähig. Daraus resultierende Anpassungen gelten als Erweiterung und nicht als Mangel und werden auf Wunsch kostenpflichtig zu den geltenden Vereinbarungen durchgeführt.

Der Gefahrenübergang an den Besteller geschieht (auch bei frachtfreier Lieferung) zum Zeitpunkt der Aufgabe der Ware zum Versand. Transportversichungen werden auf Wunsch und auf Kosten des Kunden durchgeführt.

Der Kunde ist zur Abnahme bestellter Ware verpflichtet. Bei Nichtabnahme bestellter Ware werden die uns entstandenen Kosten für Porto, Mahngebühren etc. dem Besteller in Rechnung gestellt, unabhängig von einer Neubestellung.

Jeglich Software-Erstellung, Anpassung, Planung oder Vorbereitung ist auch bei Rücktritt des Kunden nach Auftragserteilung der angefallene Aufwand nach dem Dienstleistungsrecht zu bezahlen.
 

Copyright

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Sourcecode

Sourcecode bleibt, sofern nicht ausdrücklich vereinbar, in meinem Eigentum und darf nicht ohne meine Zustimmung verwendet werden. Klassenvorlagen bleiben prinzipiell in meinem Eigentum und können Vertraglich nicht einbezogen werden.
 

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen bezahlung mein Eigentum.
 

Gerichtsstand/Gerichtsbarkeit

Es findet deutsches Recht anwendung. Als Gerichtsstand wird 83410 Laufen verbeinbar.
Für Kunden aus österreich wird österreichische Recht und 5020 Salzburg als Gerichstand vereinbart.
 

Salvatorische Klausel

Sollten ein oder mehrer Punkte nicht den gesetzlichen Richtlinien entsprechen, so gelten alle anderden unvermindert weiter. Die Ungültigen werden bis zur korrektur durch die AGB-Vorlagen der IHK ersetzt.
 
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